SPS Mitglied

Wir freuen uns, Sie bald zu unseren geschätzten aktiven Mitglieder zählen zu dürfen!

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Möglichkeit den Titel «SPS Schmerzspezialist:in®» zu erwerben
  • Vergünstigte Teilnahmegebühren an den SPS Jahreskongressen und anderen Veranstaltungen
  • Kostenlose Teilnahme an den SPS Brunches
  • Freies Abonnement der elektronischen Ausgabe von «Der Schmerz», oder «Douleur et Analgésie», sowie Zugriff auf die online-Version des «European Journal of Pain»
  • Multidisziplinärer Austausch/Kontakte auf regionaler und nationaler Ebene
  • Aktualisierte Informationen im Bereich Schmerz, sowie Hinweise
    auf Kongresse und Symposien
  • Aktive Teilnahme in Special Interest Groups zum Thema Schmerz

SPS Ressortleiter Mitglieder

Dr Nicolas Mariotti
prüft zusammen mit dem SPS Vorstand alle Mitgliederanträge und steht als Mittler zwischen den Mitgliedern und dem SPS Vorstand.

Anträge an: info(a)swisspainsociety.ch

Für eine statutengerechte Aufnahme als Gesellschaftsmitglied sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Formularantrag auf Mitgliedschaft
  • 1x Empfehlungsschreiben von einer Person, die bereits SPS Mitglied ist

Sollten Sie keine «Göttis» aus unserer Mitgliederliste rekrutieren können, unterstützt Sie die Geschäftsstelle gerne.

Über die definitive Aufnahme als ordentliches Mitglied entscheidet der Vorstand. Die Generalversammlung wird jährlich über die Aufnahmen informiert und kann Einsprache einlegen.

Bitte senden Sie den Antrag an info(a)swisspainsociety.ch.

=> Gleichzeitig mit dem Mitgliedschaftsantrag kann der Titel «SPS Schmerzspezialist:in®» beantragen werden.

CHF 200.- für Fachärzte / Chiropraktoren / Zahnärzte
CHF 150.- für andere Fachkräfte
CHF   50.- für Mitglieder in Ausbildung (Studenten, Assistenzärzte vor 1. Fachtitel, Doktoranden)

Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird von der GV festgesetzt.

Ehrenmitglieder, korrespondierende und ordentliche Mitglieder im Ruhestand (pensioniert) sind von der Beitragspflicht befreit.

Der Mitgliedsbeitrag ist im Jahr der Aufnahme fällig.

Mitglieder, welche im Beitragsjahr (wenn auch nur teilweise) berufstätig sind, zahlen den vollen Mitgliederbeitrag für das aktuelle Jahr. (Auch wenn diese während dem Jahr in den Ruhestand gehen)